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VPI

Für die Standsicherheit von Bauwerken ist die unabhängige Prüfung der bautechnischen Unterlagen und die Überwachung auf der Baustelle unentbehrlich. Die präventive Prüfung ist eine öffentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber in der Landesbauordnung verankert hat und die von unabhängigen Prüfingenieuren und staatlich anerkannten Sachverständigen mit über 7.000 Mitarbeitern durchgeführt wird.

In der Vereinigung der Prüfingenieure (VPI) haben sich Prüfingenieure für Baustatik und staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit zur Vereinheitlichung der baustatischen Prüftätigkeit und zur Umsetzung der Berufspflichten organisiert.

Vorstand

Dipl.-Ing. Alexander Pirlet wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.11.2011 zum Vorsitzenden der Landesvereinigung gewählt.

Er löst Dr. Jörg Erdmann ab, der 12 Jahre als Vorsitzender und insgesamt 16 Jahre im Vorstand tätig war.

Neuer 2. Vorsitzender ist Dr. Titus Klöker. Die weitere Zusammensetzung des Vorstands ist unverändert geblieben.

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von links: Dipl.-Ing. A. Pirlet, Dr.-Ing. J. Erdmann

    

          

SV-VO 2009

Ab dem 28. Dezember 2009 gilt die Sachverständigenverordnung vom 29. April 2000 in Verbindung mit der "Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO)" vom 17. November 2009.
-> Sachverständigenverordnung

20. Bautechnisches Seminar 2011

Seit nunmehr zwanzig Jahren widmet sich das Bautechnische Seminar aktuellen
Themen der Bautechnik. Fast 300 Teilnehmer verfolgten die Veranstaltung von
MWEBWV, VPI, VBI und IK-Bau am 09. November 2011 in Ratingen.

 

Vor dem Hintergrund der bauaufsichtlichen Einführung der europäischen
Bemessungsnormen zum 1. Juli 2012 wurden diese Themen behandelt:

  Die Organisatoren

  • Verbundkonstruktionen nach dem Eurocode 4
     
  • Besonderheiten ausgeführter Verbundkonstruktionen
     
  • Neue Regelungen für die Herstellung von Stahltragwerken
     
  • Renaturierung der Emscher
     
  • Neue Regeln für den Glasbau nach DIN 18008
     
  • Glasanwendung nach BauO
     
  • Hinweise der obersten Bauaufsichtsbehörde




















 

Letztmalig waren Ministerialrat Ernst Schmieskors (MWEBWV) und Dr. Jörg Erdmann (VPI) für die Leitung und Organisation des Seminars verantwortlich.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau dankte ihnen für ihr großes persönliches Engagement.

Alle Referate liegen in einem Tagungsband zusammengefasst vor.

         

Bauschäden

Gute Gründe sprechen für
das Vier-Augen-Prinzip in der Landesbauordnung.

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Im Bild:
Stadiondach Enschede

      kattowitz300

Überprüfung der Standsicherheit baulicher Anlagen

Um die Eigenverantwortung der Eigentümer zu stärken, hat die Bauministerkonferenz der Länder "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" erarbeitet.

Die 'Hinweise' erläutern für bestimmte Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, wie bei der Überprüfung vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für verschiedene Bauweisen und geben Orientierungswerte für Überwachungszeiträume an.

Anlässlich des tragischen Einsturzes der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat die Bauministerkonferenz die Fragen der Sicherstellung der Standsicherheit insbesondere großer öffentlich zugänglicher Gebäude untersucht. Die Untersuchung hat ergeben, dass im Grundsatz die Gebäude in Deutschland standsicher sind und das zugrundeliegende Regelwerk ausreicht. Besondere Bedeutung kommt bei der Planung und Ausführung größerer Gebäude der Prüfung der Standsicherheitsnachweise und der Bauüberwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu.

Termine

12.06.12      Sitzung Technischer Koordinierungsausschuss NRW, Essen
13.09. -
15.09.12
    
bvpi-Arbeitstagung, Dresden
07.11.12      21. Bautechnisches Seminar NRW, Ratingen
21.11.12      vpi-Mitgliederversammlung, Bochum