Anforderungen an die Prüfung
Die Landesbauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird. Dazu sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten auch die von der obersten Bauauf- sichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten Regeln.
Nach § 74 Abs. 4 BauO NRW sind nur die allgemein bauaufsichtlich eingeführten tech- nischen Regeln in der Liste der Technischen Baubestimmungen von staatlich anerkann- ten Sachverständigen auf ihre Beachtung durch die am Bau Beteiligten zu prüfen.