Überprüfung der Standsicherheit baulicher Anlagen
Um die Eigenverantwortung der Eigentümer zu stärken, hat die Bauministerkonferenz der Länder „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ erarbeitet.
Die ‚Hinweise‘ erläutern für bestimmte Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, wie bei der Überprüfung vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für verschiedene Bauweisen und geben Orientierungswerte für Überwachungszeiträume an.
Anlässlich des tragischen Einsturzes der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat die Bauministerkonferenz die Fragen der Sicherstellung der Standsicherheit insbesondere großer öffentlich zugänglicher Gebäude untersucht. Die Untersuchung hat ergeben, dass im Grundsatz die Gebäude in Deutschland standsicher sind und das zugrundeliegende Regelwerk ausreicht. Besondere Bedeutung kommt bei der Planung und Ausführung größerer Gebäude der Prüfung der Standsicherheitsnachweise und der Bauüberwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu.