Wer baut, braucht …

21. Mai 2019, 13:19 Uhr

… grundsätzlich eine Baugenehmigung. Dies regelt die Landesbauordnung (BauO NRW). Der Bauherr stellt den Bauantrag, die Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

Der Weg dorthin ist gekennzeichnet durch

  1. die Forderung in der BauO NRW, dass mit der Errichtung von baulichen Anlagen „… die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit…“ nicht gefährdet wird (§ 3),
  2. die der Bauaufsichtsbehörde obliegende Aufgabe der Gefahrenabwehr (§ 60),
  3. die Übertragung von Prüfaufgaben auf Sachverständige im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (§ 85),
  4. die Erstellung von Bescheinigungen durch die Sachverständigen und Vorlage an die Bauaufsichtsbehörde, woraus die Erfüllung der bauaufsichtlichen Forderungen abgeleitet wird (§ 72).

Baustatische Prüfungen

Im Zuge des bauaufsichtlichen Verfahrens prüft der Gesetzgeber neben der Einhaltung der ordnungspolitischen Vorgaben insbesondere die Standsicherheit einer Baumaßnahme. Zur Gefahrenabwehr und Sicherung eines Mindeststandards im Bauwesen ist diese Prüfung durch eine unabhängige, qualifizierte Person unverzichtbar.

Die Prüfung der Standsicherheit unterliegt der Landeshoheit und ist in der BauO NRW geregelt. Bis 1995 wurde die Prüfung traditionell durch Prüfingenieure für Baustatik wahrgenommen.

Sachverständige

Mit der Einführung der Sachverständigen-Verordnung ist die Aufgabe der präventiven Schadensvermeidung in Nordrhein-Westfalen auf staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit übertragen worden. Die baustatische Prüfung bleibt weiterhin öffentliche Aufgabe, ist aber auf die Ebene des Privatrechts verlagert worden.

Sachverständige werden von der Ingenieurkammer-Bau NRW ernannt. Voraussetzung ist eine außergewöhnlich hohe fachliche Qualifikation und Befähigung sowie eine langjährige praktische Berufserfahrung. Einen Sachverständigen für ihr Bauvorhaben finden Sie hier.

Vier-Augen-Prinzip

Nahezu jedes Gebäude wird als Einzelprojekt geplant und errichtet. In der Regel werden keine Prototypen hergestellt oder die Belastbarkeit der Gebäude bis zum Bruch getestet wie bei Serienprodukten. Vieles ist reines Handwerk. Sowohl in der Planung als auch beim Bau selbst können Fehler vorkommen – Fehler, die fatale Folgen haben können.

Die wirksame Qualtitätssicherung in Planung und Ausführung im Bauwesen ist mit einer unabhängigen Prüfung durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit gewährleistet. Denn vier Augen sehen stets mehr als zwei. Dank der vorauslaufenden baustatischen Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip sind Einstürze von Gebäuden in Deutschland sehr selten.

Prüfumfang

Der Bauherr beauftragt für sein Bauvorhaben einen Sachverständigen mit der Prüfung der Standsicherheit und der Durchführung von stichprobenhaften Baukontrollen. Die Beauftragung darf nach der Bauordnung NRW dabei nur an einen einzigen Sachverständigen erfolgen.

Zum Nachweis der Standsicherheit gehören die Prüfung der rechnerischen Nachweise, die Konstruktions-, Werkstatt-, Schal- und Bewehrungszeichnungen und des statisch-konstruktiven Brandschutzes. Die stichprobenhaften Baukontrollen sichern die bauliche Umsetzung entsprechend der geprüften Unterlagen. Die Aufgaben des Bauleiters bleiben davon unberührt.

Honorare

Die Kosten für baustatische Prüfungen betragen im allgemeinen weniger als 1 % der Baukosten, ersparen aber ungleich höhere Folgekosten in Form von Sanierungsschäden.

Die Honorare richten sich nach der Entgeltregelung der Sachverständigen-Verordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Berücksichtigt werden darin die Größe des Bauvorhabens, der statisch-konstruktive Schwierigkeitsgrad und die notwendigen Prüfungen.

Die Sachverständigen bedienen sich zur Honorarermittlung und zur Abrechnung der Prüfleistungen einer Bewertungs- und Verrechnungsstelle und leiten Prüfunganfragen weiter an die

bvs-NRW GmbH
Rüttenscheider Straße 144
45131 Essen
info@bvs-nrw.de

Durch die Einschaltung der bvs-NRW entstehen dem Bauherrn keine zusätzlichen Kosten.

Bescheinigungen

Im Baugenehmigungsverfahren wird die Beachtung der Eingeführten Technischen Baubestimmungen geprüft. Diese allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile.

Der Technische Koordinierungsausschuss NRW der VPI nimmt Stellung zu offenen oder bisher nicht einheitlich geklärten Fragen der Bautechnik.

Zusammen mit Vertretern der Obersten Bauaufsichtsbehörde (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) und der Unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauaufsichtsämter) werden Technische Mitteilungen für Nordrhein-Westfalen zu bautechnischen Vorschriften und Berechnungsverfahren verfasst, abgestimmt und veröffentlicht.

Die Technischen Mitteilungen zu verschiedenen Sachgruppen wie Lastannahmen, Grundbau, Mauerwerk, Beton- und Stahlbeton, Metallbau, Verbundbau, Holzbau, usw. sind hier.

Bautechnisches Seminar

Alljährlich richtet die VPI das Bautechnische Seminar in Ratingen aus. In Kooperation mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG), dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Ingenieurkammer-Bau (IK-Bau) informieren Fachleute aus Wissenschaft und Praxis und Vertreter der Obersten Bauaufsicht über neueste bautechnische Entwicklungen und Vorschriften.

Die Veranstaltung richtet sich an Ingenieure, Architekten und Interessierte und ist als Fortbildungsmaßnahme der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.

VPI

Die Prüfung der Standsicherheit unterliegt seit Gründung der Bundesrepublik der Lan-
deshoheit. Auf Anregung des Ministeriums gründeten die Prüfingenieure in Nordrhein-Westfalen 1948/1949 die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik.

Erster Vorsitzender der Landesvereinigung war Fedler aus Duisburg, darauf folgten Bonekämper aus Wuppertal, W. Gehlen aus Düsseldorf, Caspers aus Dortmund, Tomaschewsky aus Bochum, Lennertz aus Aachen, Erdmann aus Düsseldorf und aktuell Pirlet aus Köln.

Später haben sich die Landesvereinigungen in einer Arbeitsgemeinschaft zur Bundesvereinigung zusammengeschlossen.

Welche Anliegen hat die Landesvereinigung?

Die Landesvereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Prüfingenieure für Baustatik und staatlich anerkannten Sachverständigen
für die Prüfung der Standsicherheit.

Die Vereinigung bezweckt insbesondere die Förderung der sachlichen und formalen Einheitlichkeit der bautechnischen Prüftätigkeit der Mitglieder durch Erfahrungsaus-
tausch, Beratung und Veranstaltungen unter Berücksichtigung der neuesten wissen-
schaftlichen Erkenntnisse.

Wichtiges Anliegen ist die Zusammenarbeit mit den Behörden und Baukammern bei der Behandlung allgemeiner Fragen und in Angelegenheiten des bautechnischen Prüf-
wesens.

Darüber hinaus erbringt die Landesvereinigung beratende Dienstleistungen in Rechts-
angelegenheiten zur Unterstützung der Mitglieder insbesondere bei der Auftragsab-
wicklung und kontrolliert die Mitglieder hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben, die sich aus ihrer Prüf- und Überwachungstätigkeit nach der Verordnung über staatlich aner-
kannte Sachverständige nach der Landesbauordnung NRW ergeben.

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