Bautechnische Prüfung in NRW

6. März 2023, 11:27 Uhr

Aus der verfassungsgemäßen Verpflichtung des Gesetzgebers, Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und der Öffentlichkeit fernzuhalten, regelt die Landesbauordnung (BauO NRW) im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens die Prüfung der Standsicherheit und des Brandschutzes. 

Die präventive Prüfung wird durch Prüfingenieure oder die Prüfsachverständigen nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Der Prüfingenieur bzw. der Sachverständige prüft die von „Berufskollegen“ erstellten bautechnischen Nachweise. Dabei ist er fachlich und wirtschaftlich unabhängig tätig. Die Prüftätigkeit und die damit verbundene Qualitätssicherung sowohl in privatwirtschaftlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht weist eine positive Bilanz auf.

Bis 1995 wurde in NRW die Prüfung traditionell durch Prüfingenieure für Baustatik wahrgenommen. Mit der Einführung der Sachverständigen-Verordnung ist die Aufgabe der präventiven Schadensvermeidung in Nordrhein-Westfalen auf staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit übertragen worden. Die baustatische Prüftätigkeit bleibt weiterhin eine öffentliche Aufgabe, ist aber auf die Ebene des Privatrechts verlagert worden.

Sachverständige werden von der Ingenieurkammer – Bau NRW ernannt. Voraussetzung ist eine außergewöhnlich hohe fachliche Qualifikation und Befähigung sowie eine langjährige praktische Berufserfahrung. Die Ernennung der Prüfingenieure erfolgt durch das Land NRW.

Der Bauherr beauftragt für sein Bauvorhaben einen Sachverständigen mit der Prüfung der Standsicherheit und der Durchführung von stichprobenhaften Baukontrollen. Die Beauftragung darf gemäß Bauordnung NRW dabei nur an einen einzigen Sachverständigen erfolgen.

Zum Umfang der bautechnischen Prüfung gehören die Prüfung der rechnerischen Nachweise, die Konstruktions-, Werkstatt-, Schal- und Bewehrungszeichnungen und des statisch-konstruktiven Brandschutzes. Die stichprobenhaften Baukontrollen sichern die bauliche Umsetzung entsprechend der geprüften Unterlagen. Die Aufgaben des Bauleiters bleiben davon unberührt.

Mit der aktuellen Fassung der Landesbauordnung wurde erstmalig in NRW auch der Prüfingenieur für Brandschutz eingeführt. Er agiert im gleichen baurechtlichen Kontext wie der Prüfingenieur für Standsicherheit. Zu seinem Aufgabenumfanggehört neben der Prüfung der brandschutztechnischen Nachweise auch die Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen.

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