Eingeführte Baubestimmungen
Anforderungen an die Prüfung
Sicherheit steht bei Gebäuden und baulichen Anlagen in Nordrhein-Westfalen an erster Stelle. Deshalb erlässt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Schutzziele der Bauordnung die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) und nimmt in deren Anlage zum Beispiel die erforderlichen technischen Regeln in Bezug.
Nach § 68 Abs. 2 BauO NRW sind nur die allgemein bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln aus der VV TB NRW von staatlich anerkannten Sachverständigen auf ihre Beachtung durch die am Bau Beteiligten zu prüfen.
Technische Baubestimmungen
nach § 88 Abs. 5 BauO NRW 2018 gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
– Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
– Anlage zu Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Stand der Technik
Die neueste, von der Bauministerkonferenz verabschiedete Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen finden Sie unter www.bauministerkonferenz.de in der Rubrik „Mustervorschriften / Mustererlasse“ im Ordner „Bauaufsicht / Bautechnik“ unter dem Punkt „Liste der Technischen Baubestimmungen“.
Die Muster-Liste dient als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht. Sie entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Land entscheidet, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt.
DIN 1055 |
Im Anhang der aktuelllen Liste der Technischen Baubestimmungen ist die Zuordnung der Windzonen und der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen in NRW – gültig ab 2007 – aufgeführt …weiter-> | |
DIN 4149 |
Das Bauministerium und der Geologische Dienst NRW haben eine Karte erstellt, die den Grad an Erdbeben- gefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen aufschlüsselt …weiter-> Eine weniger detaillierte Abfrage zur Zuordnung von Orten zu Erdbebenzonen bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum in Potsdam auf seiner Service-Seite. Hinweise für das Bauen in Erbebengebieten Baden-Württembergs gibt die Broschüre Erdbebensicheres Bauen des dortigen Wirtschaftsministeriums. |