Dübellasten größer als in Zulassung
6. September 2006, 14:39
Uhr
Kann ein zugelassener Dübel mit höheren Lasten als in der Zulassung angegeben eingesetzt und der Nachweis im Einzelfall durch Zugversuche am Objekt entsprechend Mitteilung SG 11/01 erbracht werden?
Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig, da mit Zugversuchen niemals das Langzeitverhalten eines Dübels überprüft werden kann. Falls eine vergleichbare Zulassung vorliegt, dürfen die dort angegebenen maximalen Lasten nicht überschritten werden, auch wenn sich aus den Zugversuchen mit entsprechender Sicherheit höhere Werte ergeben würden.
6. September 2006, 14:39
Uhr