Amtssprache
19. Januar 2009, 14:35
Uhr
Müssen zu prüfende Unterlagen in deutscher Sprache vorgelegt werden?
Der Sachverständige kann Unterlagen zurückweisen, die nicht in der Amtssprache deutsch verfasst sind (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).
19. Januar 2009, 14:35
Uhr