Amtssprache

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19. Januar 2009, 14:35 Uhr

Müssen zu prüfende Unterlagen in deutscher Sprache vorgelegt werden?

Der Sachverständige kann Unterlagen zurückweisen, die nicht in der Amtssprache deutsch verfasst sind (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).

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19. Januar 2009, 14:35 Uhr
20. Bautechnisches Seminar 2011
Momentaufnahmen von der Veranstaltung in der Dumeklemmer Halle Ratingen am 09.11.2011.