Verbundfuge in wandartigen trägern
28. Oktober 2010, 14:48
Uhr
Wann braucht kein Nachweis der Verbundfuge in wandartigen Trägern geführt zu werden?
Wird die Fuge am unteren Ende eines direkt gestützten wandartigen Trägers im Sinne von DIN 1045: 2008-08 Abs. 3.1.24 auf seiner ganzen Länge rau ausgeführt, so erübrigt sich der Nachweis der Fugentragfähigkeit, wenn die Mindestbewehrung nach DIN 1045: 2008-08 Abs. 13.6 eingebaut wurde.
28. Oktober 2010, 14:48
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