Erdbeben: Lückenbebauungen

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14. Juli 2011, 14:40 Uhr

Wie sind Lückenbebauungen im Erdbebengebiet zu behandeln?

Lückenbebauungen sind Neubauten, für die DIN 4149 in vollem Umfang gilt. Die beste Lösung ist es, das neue Bauwerk von den Nachbargebäuden durch Raumfugen zu trennen (DIN 4149: 2005-04 Abschnitt 7.2.6). Damit kann das Bauwerk zutreffend nach DIN 4149 nachgewiesen werden. Die Sicherheit der verbleibenden Grenzwände, d.h. ihre Verbindung mit dem Nachbargebäude, ist nachzuweisen.

Falls das neue Gebäude keine Raumfuge zur Nachbarbebauung erhält (gemeinsame Giebelwände), ist das neue Gebäude ebenfalls wie ein freistehendes Gebäude unter Einbeziehung der vorhandenen, gemeinsamen Giebelwände nachzuweisen. Beim Nachweis dürfen die gemeinsamen Giebelwände nur mit der halben Wandstärke angesetzt werden. Zur Berücksichtigung der Unsicherheiten aus den unterschiedlichen Eigenfrequenzen der verbundenen Bauwerke muss der rechnerische Nachweis mit dem Plateauwert geführt werden.

Diese Regelung kann für die Erdbebenzonen 1 und 2 und die Bedeutungsklassen I-III angewandt werden. Für die Erdbebenzone 3 und die Bedeutungsklasse IV sind gesonderte Überlegungen anzustellen

Die Abstützung einer Giebelwand im Endzustand durch reinen Druckkontakt gegen ein neu erstelltes Nachbargebäude ist in Erdbebengebieten wegen der Gefahr des unkontrollierten Gegeneinanderstoßens aufgrund unterschiedlichen Schwingungsverhaltens nicht zulässig.

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14. Juli 2011, 14:40 Uhr
20. Bautechnisches Seminar 2011
Momentaufnahmen von der Veranstaltung in der Dumeklemmer Halle Ratingen am 09.11.2011.