Erdbeben: Temporär genutzte Bauwerke
Wie ist mit temporär genutzten Bauwerken z.B. Baugrubensicherungen zu verfahren?
Die Anforderung an die Erdbebensicherheit gilt grundsätzlich auch für temporär genutzte Bauwerke. Es darf jedoch die geringere Auftretenswahrscheinlichkeit des Bemessungsbebens berücksichtigt werden. Auf der Grundlage einer Betrachtung der Erdbebenwahrscheinlichkeit in deutschen Erdbebengebieten können die rechnerischen Horizontalbeschleunigungen mit einem Abminderungsfaktor γt = 0,62 bei einer Nutzungsdauer von 2 Jahren und γt = 0,85 bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren reduziert werden. Bei der Anwendung von DIN 4149: 2005-04 Abschnitt 12.2.1 (2) für die Berechnung des Erddruckes bei Stützbauwerken ist die Gleichung mit der Korrektur kc = k + ag * γ1 * S / g zu beachten.