Gleichwertige Lösung
12. Juni 2012, 14:42
Uhr
Kann von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden?
Nach § 3 Abs. 1 BauO NRW kann von den Regeln abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllt.
12. Juni 2012, 14:42
Uhr