Zulassung
4. Juni 2013, 14:49
Uhr
Kann von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung abgewichen werden?
Eine Abweichung von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist nur zulässig, wenn der Zulassungsinhaber (im Allgemeinen der Hersteller, keinesfalls der staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder des Brandschutzes) bestätigt, dass es sich um eine unwesentliche Abweichung von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung handelt. Falls der Zulassungsinhaber dies nicht bestätigt, besteht ggf.die Möglichkeit, eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsicht zu erwirken. Ohne Verwendbarkeitsnachweis ist der Einsatz des Bauprodukts oder der Bauart grundsätzlich nicht zulässig.
4. Juni 2013, 14:49
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